LOCHBLECHE - LOCHUNGEN
DEFINITION LOCHUNGEN
Der Begriff "Lochplatte" (in der Praxis meist als Lochblech oder gelochtes Blech bezeichnet) ist in der DIN 24041 und DIN 4184/Teil 2 definiert. Die Lochplatte nach vorgenannten DIN-Normen bezeichnet dabei eine Platte (Blech, Tafel etc.) mit gleichartigen Öffnungen (Löchern) in regelmäßigen Abständen, die z.B. durch Stanzen hergestellt werden.
Abweichend von diesen Normen werden auch Platten mit unregelmäßigen Löchern und Anordnungen hergestellt.
Die bekanntnesten Lochformen sind nach ihrer Geometrie geordnet von Rund- bis Ellipse, darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Sonderformen, dargestellt unter Zierlochungen oder Deko + Design, die für die verschiedensten Bereiche eingesetzt werden.
EINSTANZ/AUSSTANZSEITE
Bei dem Vorgang des Lochens unterscheidet man zwischen der Stempeleintrittseite (Einstanzseite) und der Ausstanzseite.
Auf der Einstanzseite bildet sich ein leichter Einzugsradius, auf der Ausstanzseite entsteht ein Stanzgrat. Die Einstanzseite wird üblich als die Gutseite definiert, auf der Rückseite ergibt sich ein leichter Grat.
FREIER QUERSCHNITT A0
Darunter versteht man die relative freie Lochfläche (Luftdurchlass), angegeben in %. Dies ist abhängig von der Art der Lochung, vom Lochdurchmesser und vom Verhältnis des Durchmessers zur Teilung. Ein größerer Durchmesser bedingt nicht automatisch einen höheren A0. In der Praxis wird damit nicht nur der Luftdurchlass im technischen Einsatz bestimmt, sondern ebenfalls die Transparenz in der dekorativen Verwendung.
Beispiel Rundlochung versetzt:
Ø mm Teilung mm A0 in %
4 6 40
10 15 40
10 20
Je nach Einsatzzweck werden unterschiedliche freie Querschnitte verlangt, durch Wahl der entsprechenden Lochung können nahezu alle Vorgaben erreicht werden.